Deutscher Gewerkschaftsbund

27.11.2009

Adoptionskosten: Keine außergewöhnliche Belastung

Eine Familie kann Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung einer solchen Belastung ist, dass die Ausgaben zwangsläufig sind. Eine Adoption beruht aber auf einer freien Entscheidung; niemand wird dazu gezwungen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. September 2009 - 3 K 1841/06



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