Unfallversicherung: Bei Zweifel über Tätigkeit keine Rente
Steht nicht zweifelsfrei fest, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt eines tödlichen Unfalls einer versicherten Tätigkeit nachging, besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 2008 - L 3 U 9/07