Nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für die Zeitungsverlage in Bayern kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er Altersteilzeitverhältnisse begründen will. Tut er das, unterliegen auch diese Arbeitsverhältnisse den tariflichen Vorschriften.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 30. Mai 2007 7 Sa 1195/06