Deutscher Gewerkschaftsbund

21.01.2010

Gewerkschaftliche Betätigung: Nicht während der Arbeitszeit

Ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, von der Arbeit fernzubleiben, um an Sitzungen des Ortsvorstandes seiner Gewerkschaft teilzunehmen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. August 2010 - 1 AZR 173/09



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