Gewerkschaftliche Betätigung: Nicht während der Arbeitszeit
Ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, von der Arbeit fernzubleiben, um an Sitzungen des Ortsvorstandes seiner Gewerkschaft teilzunehmen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. August 2010 - 1 AZR 173/09